Eine unverbindliche Anfrage
Eine persönliche Besichtigung
Ein fairer Preis
Ein Handschlag
Ein kurzfristiger Notartermin
Eine zuverlässige Überweisung & unendliche Freiheit
Trennungen und Scheidungen gehören zum Leben dazu und sind für beide Parteien meist kein einfaches Unterfangen. Mit der Entscheidung getrennte Wege zu gehen, separieren sich nicht nur zwei Menschen voneinander – auch das gemeinsame Eigentum muss untereinander aufgeteilt werden. Dazu gehört natürlich: das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung.
Sie haben in der Vergangenheit mit Ihrem Partner ein Haus gebaut oder eine Wohnung gekauft? Was passiert mit der Immobilie bei Scheidung? Häufig sind Scheidungsverfahren langwierig und bedeuten emotionalen Stress, sicherlich möchten Sie diese Situation schnell klären und künftig nach vorne sehen. Eins ist klar, viele Trennungs- oder Scheidungsverfahren kommen erst voran, wenn sich die Partner über den Verbleib der gemeinsamen Immobilie geeinigt haben. Meistens ist die Lösung der Verkauf von Haus oder Wohnung. Die folgenden Tipps von Jubilio zeigen Ihnen, wie Sie den Hausverkauf bei Scheidung möglichst reibungslos und einfach bewerkstelligen können. Außerdem werden die wichtigsten Fragen rund um Zugewinngemeinschaft, Trennungsjahr und Darlehen beantwortet.
Eine Trennung und die damit einhergehenden Folgen schon bei der Eheschließung in Betracht zu ziehen, ist wenig romantisch. Den Prozess der Scheidung kann dies jedoch erleichtern. Denn sollte ein Ehevertrag vorliegen, ist im Falle einer Trennung genau geregelt, was mit Ihrem Vermögen (Haus, Auto etc.) passiert. Liegt ein solcher Vertrag nicht vor, gilt rechtlich die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass ein Ausgleich zwischen den Ehepartnern für das gemeinsame Vermögen bei der Trennung vorgenommen wird. Wie können Sie das für Ihre Immobilie bei Scheidung interpretieren? Sowohl Ihnen als auch Ihrem Partner gehören 50 Prozent des Hauses oder der Wohnung. Sollten sie sich einigen und einen Hausverkauf bei Scheidung anstreben, werden Gewinn und auch die Kosten für den Verkauf 50/50 geteilt.
Außerdem können Sie Ihren Ehepartner auszahlen: Haus oder Wohnung werden bei einer solchen Ausgleichszahlung hundertprozentig auf Sie überschrieben. Somit wird schriftlich festgehalten, dass Ihr Partner seinen Teil der Immobilie Ihnen überlässt und Sie leisten folgend eine Ausgleichszahlung in entsprechender Höhe (berechnet nach dem Wert der Immobilie). Durch diesen Prozess gelangt das Haus oder die Wohnung in Ihren Besitz und Sie können nun allein entscheiden, ob Sie eine Eigennutzung oder einen Verkauf wünschen.
Jede Trennung verläuft individuell und so ist es vom Einzelfall abhängig, wie Wohnraum während der Scheidungsphase genutzt wird und wer welche Güter in Anspruch nimmt. Allgemein geht der Staat davon aus, dass gemäß der Zugewinngemeinschaft das Eigentum nach der Scheidung geteilt wird. Sicherlich gibt es immer wieder Ausnahmen, in denen das Gericht eine Entscheidung über die Aufteilung treffen muss. Für eine solche Zuweisung ist ein triftiger Grund jedoch die Voraussetzung. Somit sind kleine Streitereien, wie sie in der Phase der Trennung zu erwarten sind, nicht ausreichend. Außerdem sollten Sie bedenken, dass eine Nutzungszuweisung lediglich eine vorübergehende Lösung während der Trennungsphase ist und eine endgültige Regelung wie der Hausverkauf bei Scheidung früher oder später getroffen werden muss. Sollten Sie dennoch über eine Zuweisung nachdenken und von Ihrem Ehepartner den Überlass verlangen, machen Sie sich Ihre Situation bewusst: Fordern können Sie eine Zuweisung, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Diese ist beispielsweise gegeben, wenn das eigene Wohl oder das gemeinsamer Kinder gefährdet ist.
Wenn sich zwei Menschen voneinander trennen, ist für die meisten Paare auch die räumliche Trennung die beste Lösung. In diesem Fall sieht sich einer der Partner nach einer neuen Bleibe um und verlässt die gemeinsame Wohnung oder das gemeinsame Haus. Wenn nach sechs Monaten keine ernsthafte Rückkehrabsicht besteht, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Ausgezogene dem verbliebenen Partner das Nutzungsrecht für das Eigenheim überlassen hat. Sie haben sich um eine neue Wohnung gekümmert? Natürlich besteht für Sie ein Recht auf Entgelt, da der im Haus verbliebene Partner nun einen Wohnvorteil besitzt. Die Summe orientiert sich am ortsüblichen Mietspiegel.
Aber auch im Trennungsjahr ist ein Verkauf möglich, wenn sich beide Partner einig sind. Entscheiden Sie sich gemeinsam nach dem Scheidungsantrag oder noch im Trennungsjahr dazu, das Haus oder die Wohnung zu verkaufen, soll dies in den meisten Fällen möglichst schnell geschehen. Der Hausverkauf bei Scheidung läuft ab wie ein regulärer Verkauf: Sie suchen sich einen Makler oder nehmen das Vorhaben selbst in die Hand. Wenn Sie einen geeigneten Käufer gefunden haben, muss der Verkauf notariell beurkundet werden (Ausstellung einer Kaufurkunde, Änderung des Grundbuches). Da in der Realität ein solcher Hausverkauf im Trennungsjahr oft einige Hürden birgt, möchte Jubilio Sie unterstützen. Wir bieten Ihnen das Sorglos-Paket und bringen den Verkauf Ihrer Immobilie einfach und problemlos über die Bühne. Stellen Sie noch heute eine unverbindliche Anfrage per Telefon oder per E-Mail!
Sie wollen mehr über den Service von Jubilio und die Hilfe bei einem Hausverkauf nach Trennung erfahren? So schnell geht der Immobilienverkauf.
Ein gemeinsames Haus bei Scheidung wirft viele Fragen auf, gerade die Themen Geld und Finanzierung können zum Streitthema zwischen Noch-Ehegatten werden. In der Regel haben Sie nicht nur zusammen ein Haus oder eine Wohnung erworben, Sie haben diese auch zu Zweit finanziert. Meist geschieht das über ein Darlehen.
Nach der Trennung gilt: Sie müssen die Schulden zusammen tilgen (vorausgesetzt beide Ehepartner sind als Kreditnehmer bei der Bank eingetragen). Somit haben Sie eine Gesamtschuld und sind beide dafür verantwortlich das Darlehen zurückzuzahlen. Sollten die Schulden nicht beglichen werden können oder einer der Ehepartner die Zahlung verweigern, kann die Bank beide Kreditnehmer belangen.
Sie haben sich gemeinsam mit Ihrem Ehepartner eine kleine Wohlfühloase in Form eines Eigenheims geschaffen. Da ist klar: Der Verbleib der Immobilie bei Scheidung ist nicht immer schnell und einfach geregelt. Jubilio gibt Ihnen abschließend einen groben Überblick über ihre Wohnmöglichkeiten:
1. Sie können auch nach der Trennung Haus oder Wohnung gemeinsam bewohnen. Wenn Sie jedoch eine Scheidung anstreben, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Haushalte eigenständig sind. Denn nach dem Trennungsjahr muss dies nachgewiesen werden.
2. Haus oder Wohnung gehören Ihnen zu gleichen Teilen? Sie können mittels schriftlicher Vereinbarung (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung etc.) die Abmachung über eine Teilung der Immobilie treffen. Möglich ist dann beispielsweise, dass ein Ehepartner das Erdgeschoss und der oder die andere die obere Etage bewohnt. So haben beiden Gatten die Chance auf ihr Wohnrecht.
3. Außerdem ist es möglich, dass einer der Partner aus der Immobilie auszieht und sich nach einer neuen Bleibe umsieht. In diesem Falle wird eine Entgeltzahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
4. Sie sind sich einig und möchten Ihr Haus bei Scheidung oder sogar davor verkaufen? Auch dies ist möglich und wird in Kapitel 2 näher beschrieben.
Was tun bei Scheidung mit Haus?
Jeder Scheidungsprozess ist individuell und so unterscheidet sich auch der Verbleib des gemeinsamen Hauses von Fall zu Fall. Schauen Sie, welche Lösung am besten zu Ihrer Situation passt. In Frage kommt beispielsweise ein Hausverkauf nach Scheidung oder eine Ausgleichszahlung.
Wem gehört das Haus nach der Trennung?
Sollte eine Ehevertrag vorliegen, ist das Eigentum meist dort festgelegt. Sollten Sie mit der Eheschließung keinen solchen Vertrag angefertigt haben, gilt rechtlich die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen der Eheleute nach der Scheidung finanziell ausgeglichen und eben auch eine Immobilie 50/50 geteilt wird.
Wer darf bei einer Scheidung im Haus bleiben?
Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, denn grundsätzlich können beide Ehepartner nach der Trennung im Haus bleiben. Das deutsche Recht sieht vor, dass Sie weiter in der gemeinsamen Wohnung oder im gemeinsamen Haus leben und trotzdem getrennt sein können. Wichtig ist: Sollten Sie sich scheiden lassen wollen, müssen dringend getrennte Haushalte (kein gemeinsames wirtschaften, essen oder schlafen) nachgewiesen werden können.
Kann ein Ehepartner alleine ein Haus verkaufen?
Bei dieser Frage ist der Grundbucheintrag entscheidend. Sind beide Ehepartner als Eigentümer eingetragen, ist es nicht möglich alleine einen Hausverkauf nach der Trennung zu vollziehen. Jeder Eigentümer muss mit dem Verkauf einverstanden sein.
Wie kann ich mein Haus nach der Trennung möglichst schnell verkaufen?
Sicherlich wünschen Sie sich eine schnelle Einigung mit Ihrem Ehepartner, wenn es um den Hausverkauf bei Scheidung geht. Jubilio unterstützt Sie dabei: Fordern Sie online oder telefonisch ein unverbindliches Kaufangebot an. Nach einer persönlichen Besichtigung der Immobilie machen wir Ihnen einen fairen Preis. Sind Sie zufrieden? Der Verkauf kann besiegelt und ein kurzfristiger Termin beim Notar zum Abschluss des Verkaufs gemacht werden.
Sorgfältig recherchiert,
Ihr Jubilio-Team!
In wenigen Schritten Ihre Immobilie verkaufen:
Jetzt unverbindliches Angebot anfordern!
Profitieren Sie von vielen Vorteilen, die einen Hausverkauf an Jubilio von einem Verkauf mit einem Immobilienmakler unterscheiden!
Sie haben einen direkten Ansprechpartner vor Ort um mögliche Fragen zu klären.
Sie bekommen ein Sorglos-Paket, denn wir kümmern uns um alles aus einer Hand.
Die gesamte Abwicklung läuft unkompliziert und schnell, Ihre Zeit ist wertvoll!
Wir kaufen Ihre Immobilien zum fairen Preis, denn wir sind die Experten.
Finden Sie Angebote für Häuser und Wohnungen zum Kauf und zur Miete in diesen und weiteren Orten.