Leibrente - Haus oder Wohnung verkaufen
auf Rentenbasis

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Beispiele für Leibrente

75 Jahre

männlich

200.000 €
Immobilienwert
830 €
Kalkulatorische Kaltmiete
15.000 €
Einmalzahlung
757 €
monatliche Leibreinte
77 Jahre

weiblich

300.000 €
Immobilienwert
1.250 €
Kalkulatorische Kaltmiete
30.000 €
Einmalzahlung
950 €
monatliche Leibreinte
71 Jahre

männlich

350.000 €
Immobilienwert
1.450 €
Kalkulatorische Kaltmiete
1049 €
monatliche Leibreinte
74 Jahre

weiblich

230.000 €
Immobilienwert
900 €
Kalkulatorische Kaltmiete
711 €
monatliche Leibreinte

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Erfahrungen unserer Kunden mit dem Immobilienverkauf an Jubilio

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Herr Geßler

Immobilie verkauft in Bremen

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Die Leibrente: Eine Extrazahlung für Ruheständler

Im Alter möchten Sie einen ruhigen Lebensabend verbringen, in einer Umgebung, die für Sie Heimat und Schutz bedeutet? Ein Umzug aus dem Eigenheim ist für viele Rentner unvorstellbar, viel mehr möchten sie für immer in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Das Packen von unzähligen Umzugskartons und der Aufwand den eigenen Standort noch einmal zu verändern ist schließlich eine große Herausforderung. Doch neben den Gedanken um die Wohnsituation haben Rentner häufig die Angst im hohen Alter nicht ausreichend finanziell abgesichert zu sein. Die Renteneinkünfte sind gering und neben der eigenen Immobilie ist kaum weiteres Vermögen vorhanden. 

Haben Sie schon einmal von der Immobilienleibrente gehört? Dies ist die ideale Möglichkeit für ältere Hausbesitzer ihr Haus zu verkaufen mit lebenslangem Wohnrecht und zusätzlich die aktuelle Rente aufzubessern. Jubilio möchte Sie in diesem Artikel informieren, was genau unter Leibrente zu verstehen ist, unter welchen Bedingungen sie sich lohnt und zudem die häufigsten Fragen zum Thema klären.

Was ist eine Leibrente?

Die sogenannte Leibrente ist eine Form der Immobilienrente. Sie bietet die Möglichkeit das Eigenheim gegen eine lebenslange Rente zu verkaufen und gleichzeitig darin wohnen zu bleiben. Somit ist sie eine ganz spezielle Art des Immobilienverkaufs: Sie verkaufen Ihr Haus oder Ihre Wohnung und der neue Eigentümer zahlt statt eines normalen Kaufpreises, eine lebenslange Zusatzrente für Sie. Dies kann jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich geschehen. Auch die Einigung auf eine höhere Einmalzahlung ist möglich. Wie bei allen Immobiliengeschäften muss der Kaufvertrag zur Leibrente von einem Notar beurkundet werden, erst dann ist er gültig.

Wenn Sie Ihre Immobilie mit Wohnrecht verkaufen, dann können Sie bis zum Ableben in der bekannten Umgebung bleiben und müssen keinen Umzug auf sich nehmen. Durch den Verkauf des Hauses geben Sie die meisten Rechte und Pflichten an den neuen Eigentümer ab. Das heißt, dass die Instandhaltung der Immobilie und des Anwesens sowie Steuer- und Gebührenzahlungen übernommen werden. Aber auch Entscheidungen wie der spätere Verkauf der Immobilie liegen dann nicht mehr bei Ihnen. 

Miete muss der Leibrentennehmer nicht entrichten, das Wohnrecht wird in den Rentenzahlungen berücksichtigt bzw. die zusätzliche Rente um diesen Wert verringert. Allerdings muss meist für laufende Betriebskosten wie Grundsteuer, Strom und Wasser aufgekommen werden.

Wer zahlt die Extra-Rente?

Wenn Sie überlegen Ihre Immobilie gegen Leibrentenzahlungen zu verkaufen, können Sie das Geschäft mit drei verschiedenen Vertragspartnern eingehen.

  • Die häufigste Variante ist der Verkauf an Privatpersonen, die folgend für die Leibrente aufkommen. Häufig entschieden sich Rentner für diese Variante, weil Verwandte oder Bekannte das Haus bekommen sollen. Mit den eigenen Kindern, den Geschwistern oder engen Freunden herrscht ohnehin ein enges Vertrauensverhältnis, was sicherlich ein gutes Gefühl bezüglich der Zuverlässigkeit der Käufer und folglich der Immobilienverrentung gibt.
  • Zudem ist es möglich, dass ein Unternehmen die Leibrente zahlt. Diese agieren sehr professionell und Verträge werden klar geregelt. Dieser Weg ist in Deutschland allerdings kaum vertreten. Insgesamt ist das Modell der Leibrente hierzulande noch unbekannt. Jubilio bietet Ihnen bereits die Möglichkeit, Ihre Immobilie mit Wohnrecht zu verkaufen.
  • Die letzte Möglichkeit ist die Leibrentenzahlung durch eine gemeinnützige Stiftung, die sich zusätzlich für soziale Projekte und das Allgemeinwohl engagiert. Anbieter ist beispielsweise die Stiftung Liebenau. 

Voraussetzungen für die Leibrente

Rechtlich festgelegte Voraussetzungen gibt es für die Leibrente nicht. Somit kann jeder Anbieter selbst entscheiden, welche Bedingungen erfüllt werden sollen. Unternehmen und Stiftungen haben sich allerdings in vielen Dingen standardisiert. Somit können Sie davon ausgehen, dass ein gewisses Mindestalter der Verkäufer (meist zwischen 60 bis 65 Jahren) erreicht sein muss. Außerdem sollte die zu verkaufende Wohnung oder das zu verkaufende Haus lastenfrei sein. Das bedeutet, dass im Grundbuch keine eingetragenen Rechte Dritter vorhanden sein dürfen. Der dritte Punkt ist der Wert der Immobilie, dieser sollte eine bestimmte Summe nicht unterschreiten. Denn sonst kann eine Mindest-Leibrente nicht garantiert werden.

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Die verschiedenen Modelle der Immobilienleibrente

Das Prinzip der Leibrente sagt Ihnen zu und Sie sind kurz davor einen Vertrag einzugehen? Dann sollten Sie zuvor überlegen, welches Modell zu Ihren Wünschen und Vorstellungen passt. Grob gesagt unterscheidet man die klassische Leibrente von der abgekürzten und der verlängerten Form.

Klassische Leibrente

Wer sich eine lebenslange Absicherung wünscht, der wählt die klassische Immobilienleibrente. Hier erhält der Leibrentennehmer die Zahlung gleichbleibender Beiträge bis zum Tod. Auch die Kopplung des Vertrags an zwei Personen ist möglich, in diesem Fall spricht man von einer verbundenen Leibrente.

Abgekürzte Leibrente

Bei der abgekürzten Leibrente erhalten Sie sicherlich die höchsten Rentenzahlungen. Optimal also für diejenigen, die ihre Rente maßgebend aufstocken möchten. Der höhere Wert kommt durch die Höchstlaufzeit des Vertrages zustande, denn dieser ist nicht mehr nur an das Leben einer bestimmten Person gebunden – sondern orientiert sich an einem festgelegten Enddatum. Bei vorzeitigem Ableben des Rentennehmers erlischt die Zahlungspflicht.

Verlängerte Leibrente

Auch bei der verlängerten Immobilienleibrente erhält der Rentennehmer seine regelmäßigen Zahlungen. Bei diesem Modell gibt es jedoch eine Mindestlaufzeit. Bei Ableben wird die Rente für die restliche Geltungsdauer an die Erben der Immobilie gezahlt. Insgesamt fällt somit der Betrag geringer aus als bei der klassischen und der abgekürzten Version, da er über einen längeren Zeitraum gezahlt wird.

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Wann lohnt sich das Haus verkaufen auf Rentenbasis?

Der Ruhestand soll eine entspannte Zeit in Ihrem Leben darstellen und Sie sollen ihn mit möglichst wenig Stress genießen können. Machen Sie sich von daher vorzeitig Gedanken, wie es mit Ihrer Immobilie im Alter weitergehen soll. Möchten Sie diese verkaufen? Wer soll sie erben? Ist die Leibrente die richtige Wahl für Sie? 

Zu aller erst macht es Sinn zwischen konventionellem Hausverkauf und Leibrente abzuwägen. Zu beiden Alternativen berät Jubilio Sie gerne, um den für Sie besten Weg zu finden. Der Hausverkauf auf normalem Wege ist auf jeden Fall die richtige Wahl, wenn Sie schnell einen hohen Erlös erzielen wollen. Auch bei Krankheit empfiehlt es sich das Eigenheim zu verlassen und den Schritt in ein Pflegeheim zu gehen. 

Doch meistens hängt das Herz am eigenen Haus und das Wohnen darin bis zum Lebensende ist die Idealvorstellung. Die Leibrente ermöglicht Ihnen eine zusätzliche Rente sowie den Hausverkauf mit Wohnrecht. Dieses Modell eignet sich für Ruheständler, die durch ein geringes monatliches Einkommen oder Schulden auf zusätzliches Geld angewiesen sind. Darüber hinaus werden Immobilieneigentümer angesprochen, die Verantwortung abgeben wollen oder solche, die keine Erben haben. 

Gerade, wenn Sie liebevolle Nachkommen haben, denen Sie Ihr Haus ohne vorige Gebundenheit vermachen wollen, sollten Sie überlegen ob die Immobilienleibrente das Richtige für Sie ist. Zudem kann es nachteilig sein, dass der Verkaufspreis auf diesem Wege eventuell unter dem eigentlichen Wert des Hauses oder der Wohnung liegt.

Jubilio-Tipp

Egal ob Sie einen konventionellen Hausverkauf oder das Modell der Leibrente für die beste Wahl halten, für beide Möglichkeiten steht Ihnen Jubilio zur Seite. Wir sind Experten in Sachen Immobilien und kaufen Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück schnell und zu 100% diskret. Stellen Sie gerne eine unverbindliche Anfrage.

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Auf einen Blick: Die häufigsten Fragen zur Leibrente

Was ist eine Leibrente?

Die Leibrente ist eine Art von Immobilienrente, die es Verkäufern ermöglicht eine wiederkehrende Zahlung für ihr Haus oder ihre Wohnung zu erhalten und gleichzeitig darin wohnen zu bleiben. Der Unterschied zu einem herkömmlichen Verkauf ist, dass der Kaufpreis nicht sofort ausgezahlt, sondern eben in einer Art Rente jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich übertragen wird.

Wer zahlt die Leibrente?

Wer die Leibrente zahlt, entscheiden die Verkäufer selbst. Üblich sind die drei folgenden Vertragspartner: Privatpersonen (meist Verwandte oder Bekannte) oder Unternehmen wie Jubilio sowie gemeinnützige Stiftungen, die sich auf die Leibrentenzahlung spezialisiert haben. 

Wie berechnet man die Leibrente? 

Die exakte Berechnung der Leibrente ist für Laien schwer umsetzbar, zudem ist die tatsächliche Summe immer individuell. Er hängt unter anderem vom Wert der Immobilie, dem Wert des Wohnrechts und der Lebenserwartung der Verkäufer ab. Vereinfacht können Sie von folgender Formel ausgehen: Immobilienwert – Wert des lebenslangen Wohnrechts = Betrag der Leibrente. 

Welche Vorteile bietet ein Hausverkauf mit Wohnrecht?

Wenn Sie ihre Immobilie mit Wohnrecht verkaufen, dann können Sie sich über eine aufgestockte Rente dank monatlicher Zahlungen freuen. Sie geben Verantwortung ab, können aber im gemütlichen Eigenheim bleiben. Außerdem besteht eine große vertragliche Freiheit und der Partner kann durch die verlängerte Leibrente abgesichert werden. 

Muss ich auf die Leibrente Steuer zahlen?

Auch die Leibrente wird versteuert, allerdings nur der sogenannte Ertragsanteil und dieser ist abhängig vom Alter der Leibrentennehmer. Je älter die Empfänger sind, desto geringer ist der Steuerbetrag. Sind Sie beispielsweise 71 Jahre alt ist ein Anteil der Leibrente von 14 Prozent steuerpflichtig, zehn Jahre später nur noch 7 Prozent. 

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Sorgfältig recherchiert,
Ihr Jubilio-Team!