Teilverkauf Ihrer Immobilie – Verkaufen, aber wohnen bleiben

Ihre Vorteile beim Teilverkauf mit Jubilio

  • Immobilie anteilig in frei verfügbares Geld umwandeln und in ihr wohnen bleiben
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  • Nur 4,9 % Nutzungsentgelt*
  • 3,9 % Durchführungsentgelt bei Gesamtverkauf
  • Auszahlung nach 6 Wochen
* weitere Informationen zu den Kosten finden Sie unten in Kapitel 5.

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Erfahrungen unserer Kunden mit dem Immobilienverkauf an Jubilio

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Herr Geßler

Immobilie verkauft in Bremen

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Teilverkauf Ihrer Immobilie: Zuhause wohnen und das Eigentum in frei verfügbares Kapital umwandeln

1. Teilverkauf Ihrer Immobilie: Was ist ein Teilverkauf?

Ein Teilverkauf bedeutet, dass Sie Ihr Immobilieneigentum zu einem individuell festgelegten Anteil verkaufen. Mit einem zusätzlichen Nießbrauchrecht können Sie weiterhin im Eigenheim leben, es vermieten oder verpachten. Dies eignet sich vor allem für Menschen, die unkompliziert an Geld kommen wollen, aber das Eigenheim nicht verlassen möchten.

Der Vorteil an einem Teilverkauf Ihrer Immobilie: Die Wertsteigerung der Immobilie bleibt Ihnen erhalten

Bei einem Teilverkauf Ihrer Immobilie können Sie sich neben einem Nießbrauchrecht auch weiterhin auf eine Wertsteigerung freuen. Für viele, die über einen Teilverkauf Ihrer Immobilie nachdenken, ist die Wertsteigerung ein wichtiger Faktor. Wer seine Immobilie zu früh verkauft, dem können mitunter spätere Wertsteigerungen entgehen. In einer guten Wohnlage mit tendenziell steigenden Preisen kann dies schnell eine hohe Summe bedeuten. Für viele Eigentümer ist die Wertsteigerung der Grund gewesen, weshalb sie in die Immobilie investiert haben. Aufgrund dessen möchten sie nun nicht darauf verzichten müssen.

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2. Gute Gründe für einen Teilverkauf Ihrer Immobilie

Ein Immobilienverkauf und auch ein Teilverkauf sollten aus einem guten Grund heraus getätigt sowie seriös und gut beraten abgewickelt werden. Wir beraten Sie vorab ausführlich und ermöglichen somit einen fairen und transparenten Teilverkauf, von dem beide Seiten profitieren. Der Wunsch nach schneller Liquidität ist für die meisten Interessenten eines Teilverkaufs ausschlaggebend. Wir haben Ihnen die häufigsten guten Gründe für einen Teilverkauf zusammengetragen.

Finanzielle Schwierigkeiten

Zu den häufigsten Gründen für einen Haus-Teilverkauf zählen finanzielle Schwierigkeiten. Eigentum wird besonders stark mit Sicherheit verbunden. Wer Eigentum besitzt, hat ein sicheres Dach über dem Kopf. Doch manchmal können Schicksalsschläge oder eine geringe Rente die eigenen Rücklagen schneller verbrauchen. In solch einem Fall kann ein Teilverkauf eine gute Lösung darstellen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob ein Teilverkauf Ihre Probleme lösen kann und Ihnen womöglich wieder zu einem besseren Lebensstandard verhilft. Sollte ein anderes Modell besser zu Ihrer Situation passen, werden wir Sie auch dahingehend umfassend beraten.

Das Geld für wichtige Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen fehlt

Auch wenn das Eigentum über die Jahre hinweg sehr pfleglich behandelt wird, sind zwischenzeitlich Renovierungen oder Sanierungen notwendig. Zusätzlich unterliegen viele Immobilien energetischen Sanierungsmaßnahmen in Abhängigkeit von ihrem Baujahr. Ebenfalls können Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies Wohnen viel Geld kosten. Oftmals reicht die Rente nicht mehr für größere Umbauvorhaben. An dieser Stelle kann ein Teilverkauf helfen, die benötigten finanziellen Mittel bereitzustellen.

Der Kauf einer neuen Immobilie ist bereits geplant

Ein beruflicher Umzug ist geplant und nun soll erneut eine große Investition getätigt werden? Dafür benötigen Sie Ihr Geld oftmals recht schnell. Ein Hausverkauf benötigt jedoch vor allem Ruhe und Zeit, um einen geeigneten Käufer zu finden und den Verkaufsprozess professionell abzuwickeln. Andernfalls könnte Ihre Immobilie unter Wert verkauft werden oder die Verhandlungen ziehen sich über einen sehr langen Zeitraum. Mit einem Teilverkauf Ihrer Immobilie können Sie schneller an Ihr finanzielles Kapital gelangen und die Immobilie irgendwann in der Zukunft immer noch zu einem guten Preis verkaufen. Möglicherweise befindet sich das neue Eigenheim jedoch aktuell noch in der Bauphase und Sie planen, bis zum Bauende im alten Eigenheim wohnen zu bleiben. In dieser Situation kann ein Teilverkauf mit einem Wohnrecht oder Nießbrauchrecht eine passende Option für Sie sein. Während der Bauphase haben Sie weiterhin einen sicheren Wohnort und zusätzliche Liquidität für unvorhergesehene Mehrkosten.

Keine Erben oder die Kinder haben sich bereits ein eigenes Nest gebaut

Viele Menschen, die einen Teilverkauf Ihrer Immobilie anstreben, sind gewillt, das Haus nach einer gewissen Zeit ganz zu verkaufen. Wer keine Erben besitzt, der hat durch einen Wohnungs- oder Haus-Teilverkauf mehr von seinem Geld. Oftmals sind die Kinder bereits seit Längerem aus dem Haus und wohnen nicht mehr in der Umgebung. Sie sind „flügge" geworden und haben sich ein eigenes Nest aufgebaut. In dieser Situation sind Ihre Kinder bereits finanziell unabhängig und versorgt. Nun können Sie unbesorgt einmal nur an sich selbst denken. Das Elternhaus ist für viele Kinder ein schöner Ort für die Familienfeiern, aber kein potenzieller Wohnort mehr. Sollten die Kinder jedoch Interesse an der Immobilie haben, gibt es die Möglichkeit, ihnen ein vorrangiges Rückkaufsrecht im Vertrag einzuräumen.

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3. Voraussetzungen für einen Teilverkauf Ihrer Immobilie

Für den Wohnungs- oder Haus-Teilverkauf müssen einige wenige Voraussetzungen erfüllt sein. Ihre Immobilie sollte einen Marktwert von 200.000€ nicht unterschreiten. Üblicherweise sind keine Belastungen der Immobilie im Grundbuch eingetragen, falls dies jedoch der Fall sein sollte, sind wir bemüht, eine gemeinsame Lösung mit Ihnen zu finden. Wir versuchen allen Kunden, die interessiert sind, einen Teilverkauf zu ermöglichen. Schwierigkeiten können jedoch bei einer Immobilie mit Erbpacht entstehen. Ein Teilverkauf der Immobilie ist dann leider bei uns nicht möglich.

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4. Der Ablauf eines Immobilien-Teilverkaufs und Ihre individuellen Möglichkeiten

Das Großartige an einem Teilverkauf ist: Sie können ihn Ihren Bedürfnissen entsprechend anpassen. Es ist kein standardisierter Vertrag und wir bemühen uns, auf Ihre individuellen Wünsche einzugehen. Zudem finden wir, dass beide Parteien mit den Konditionen zufrieden sein müssen. Deshalb nehmen wir uns zu Beginn einer Anfrage für einen Teilverkauf stets Zeit Ihre Situation und Ihre Bedürfnisse genauestens zu analysieren. Anschließend raten wir Ihnen zu einem Teilverkauf mit einvernehmlichen Konditionen oder wir raten Ihnen zu einem anderen Modell, welches besser zu Ihren Bedürfnissen passt.

  1. Anfrage

    Ein regulärer Teilverkauf Ihrer Immobilie startet mit Ihrer Anfrage und einer umfangreichen Beratung unsererseits. Zunächst sind möglicherweise viele Fragen offen. Wir bemühen uns, Ihre Fragen zu beantworten und Unsicherheiten aufzuklären.

  2. Überprüfung der Voraussetzungen für einen Teilverkauf

    Zeitgleich stellen wir sicher, dass Sie die Voraussetzungen für einen Teilverkauf erfüllen. Dafür prüfen wir beispielsweise die Grundbücher, die Bauunterlagen und alle weiteren Unterlagen rund um Ihre Immobilie .

  3. Ermittlung Ihrer individuellen Bedürfnisse

    Sollte nach einer Beratung weiterhin Interesse an einem Teilverkauf Ihrer Immobilie bestehen, analysieren wir im nächsten Schritt Ihre persönlichen Bedürfnisse: Wie viel möchten Sie verkaufen? Wie viel Geld benötigen Sie ausgezahlt? Wünschen Sie ein Rückkaufsrecht in der Zukunft? All dies sind wichtige Fragen, die vor einem Teilverkauf besprochen werden sollten.

  4. Wertermittlung Ihrer Immobilie

    Nach dieser Überprüfung ermitteln wir im nächsten Schritt den marktgerechten Wert Ihrer Immobilie. Dieser beeinflusst die Auszahlung bei einem Teilverkauf Ihrer Immobilie maßgeblich. Je höher der aktuelle Immobilienwert, desto mehr Geld können wir Ihnen für den Anteil an Ihrer Immobilie bezahlen.

  5. Vertragliche Abwicklung

    Ihre Bedürfnisse und die zugehörigen Konditionen werden nach einer gemeinsamen Einigung vertraglich festgelegt. Dazu lassen wir den Kaufvertrag von einem Notar beurkunden. Für spezielle Regelungen wie das Nießbrauchrecht stellen wir einen Antrag an das Grundbuchamt. In einem Vertrag wird zudem die Laufzeit des Nutzungsentgelts von 4,9 % (soweit nicht anders vereinbart) zunächst auf ein Jahr befristet festgelegt sowie die Höhe des vereinbarten Durchführungsentgelts im Falle eines anschließenden Verkaufs der Immobilie. Sollte der Wunsch nach einer Rückkaufoption oder einem vorrangigen Kaufrecht von Erben bestehen, kann dies gerne vertraglich geregelt werden. Wir arbeiten mit unserem erfahrenen Partner für Teilverkauf verkaufenaberbleiben.de zusammen, um für Sie die beste Lösung zu erarbeiten.

  6. Auszahlung des Anteils Ihrer Immobilie

    Der größte Vorteil eines Teilverkaufs Ihrer Immobilie ist die schnelle Auszahlung Ihres Geldes. Ein kompletter Verkauf, der Ihnen zudem keinerlei Wohnrecht einräumt, ist ein langer Prozess. Von der Suche nach einem Käufer bis hin zur Überweisung des Kaufpreises können mitunter viele Monate vergehen. Wir können Ihnen Ihr Geld bei schneller Abwicklung oftmals bereits nach 6 Wochen auszahlen.

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5. Kosten eines Teilverkaufs Ihrer Immobilie

Ein Teilverkauf verschafft Ihnen schnelle Liquidität. Für den verkauften Teil zahlen Sie lediglich eine geringe Nutzungsgebühr: das Nutzungsentgelt. Bei dem Nutzungsentgelt handelt es sich um einen Prozentsatz von 4,9 % des verkauften Immobilienanteils. Sie bezahlen demnach für Ihren verkauften Anteil monatlich nur ein Zwölftel von 4,9 %. Das Nutzungsentgelt fällt auf das ganze Jahr gerechnet an und wird üblicherweise jährlich an die Entwicklungen des Preisindexes angepasst. Sollten Sie eine längere Bindung des Nutzungsentgelts wünschen, finden wir eine gemeinsame Lösung. In der Regel wird dann ein leicht erhöhter Prozentsatz des Nutzungsentgelts veranschlagt. Weitere Kosten kommen ausschließlich bei einem kompletten Verkauf der Immobilie auf Sie zu. In diesem Fall berechnen wir ein marktübliches Durchführungsentgelt.

Durchführungsentgelt

Sollten Sie sich dazu entschließen, Ihre Immobilie durch uns komplett zu verkaufen, wickeln wir den Verkauf für Sie ab. Dabei sind unsere Immobilienexperten darum bemüht, einen guten Preis für Sie zu erzielen und dafür erheben wir ein Durchführungsentgelt. Das Durchführungsentgelt beträgt nur 3,9 % des Verkaufspreises. Dabei setzen wir auf ein offenes und transparentes Miteinander ohne versteckte Kosten.

Instandhaltungskosten

Während der Dauer des Teilverkaufs Ihrer Immobilie mit Wohn- oder Nießbrauchrecht leben Sie weiterhin in Ihrem Haus. Bei anstehenden Instandhaltungen und Modernisierungen steht Ihnen eine Unterstützung mit einem Höchstbetrag von bis zu 20.000 € zur Verfügung, maximal jedoch 10% des ursprünglich für den Miteigentumsanteil gezahlten Kaufpreises. Voraussetzung einer Kostenbeteiligung ist, dass die Modernisierungsmaßnahmen nach den jeweils anwendbaren aktuellen Regelungen zur staatlichen Förderung derartiger Maßnahmen (2.B. BAFA- oder KfW Richtlinien) grundsätzlich förderungswürdig sind, insbesondere also zu einer Erhöhung von Energieeffizienz oder Gebäudesicherheit führen.

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6. Immobilienwertermittlung

Zum Teilverkauf Ihrer Immobilie gehört immer auch eine professionelle Ermittlung des Immobilienwertes. Wir bieten an, diese für Sie zu übernehmen. Sollte Ihrerseits bereits ein Gutachten vorliegen, können wir unter Umständen auch dieses heranziehen. Gerne jedoch übernehmen wir mit unserer Expertise diesen Teil des Teilverkaufs. Dafür arbeiten wir mit erfahrenen Gutachtern zusammen. Wir berücksichtigen gerne auch einen von Ihnen vorgeschlagenen Gutachter, soweit dieser über die notwendigen Zertifizierungen verfügt.

Wir sind bemüht, Ihnen ein für Sie passendes Konzept anzubieten. Dabei rechnen wir gerne mit Ihnen durch, was Ihre besten Optionen sind und ob ein Teilverkauf generell für Sie in Frage kommt. Möglicherweise sind Sie bereits in einem Alter (über 75 Jahre), in dem Sie das Eigenheim nicht mehr verlassen möchten und sind viel eher an einer Leibrente interessiert? Auch zu diesem Konzept beraten wir Sie gerne ausführlich. Sprechen Sie unsere Mitarbeiter gerne per E-Mail oder telefonisch auf unsere Modelle an, wir freuen uns bereits auf Sie!

Probieren Sie jetzt unseren Auszahlungsrechner aus: Verkaufserlös und Nutzungsentgelt ganz einfach berechnen lassen

Sind Sie bereits neugierig, wie viel Kapital in Ihrer Immobilie steckt? Mit unserem Auszahlungsrechner können Sie ganz leicht errechnen, wie viel Geld bei einem Teilverkauf Ihrer Immobilie herauskommt. Dazu müssen Sie den ungefähren Wert Ihrer Immobilie und Ihre Wunschauszahlung angeben. Unser Auszahlungsrechner zeigt Ihnen die voraussichtliche Höhe Ihres monatlichen Nutzungsentgelts an. Zudem können Sie sich berechnen lassen, wie hoch ein Verkaufserlös nach einer gewünschten Zeitspanne wäre.

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7. FAQ: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Teilverkauf Ihrer Immobilie

Was ist ein Teilverkauf einer Immobilie?

Ein Teilverkauf Ihrer Immobilie ist eine Möglichkeit, Anteile Ihrer Immobilie zu veräußern und weiterhin Besitzer zu bleiben. Durch ein zusätzliches Wohn- oder Nießbrauchrecht können Sie weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen und profitieren von der Auszahlungssumme für Ihre Anteile.

Wie funktioniert der Teilverkauf vom Haus?

Ein Teilverkauf wird vertraglich festgelegt. Die Höhe der Auszahlung setzt sich aus der Menge der verkauften Anteile und dem aktuellen Marktwert der Immobilie zusammen. Da die Immobilie nun über einen Miteigentümer verfügt, fällt ein monatliches Nutzungsentgelt sowie im Falle eines kompletten Verkaufs ein Durchführungsentgelt für Sie an. Ein zusätzliches Wohn- oder Nießbrauchrecht wird im Grundbuch eingetragen. Mit unserem Auszahlungsrechner können Sie sich die Höhe der Auszahlungssumme vorab berechnen lassen.

Bleibe ich bei einem Teilverkauf noch Eigentümer der Immobilie?

Sie verkaufen bei einem Wohnungs- oder Haus-Teilverkauf lediglich Anteile Ihrer Immobilie. Sie bleiben weiterhin Eigentümer und verfügen über die üblichen Rechte eines Eigentümers, bis Sie sich dazu entschließen, die Immobilie komplett zu verkaufen.

Was ist ein Nießbrauchrecht an einer Immobilie?

Neben der Form des Eigentums und des Besitzes gibt es auch eine weitere Möglichkeit, um auf Immobilien zurückzugreifen: den Nießbrauch. Der Nießbrauch wird vertraglich festgehalten und im Grundbuch eingetragen. Er räumt dem Nutznießer grundlegende Rechte am Gegenstand ein. Im Falle eines Teilverkaufs einer Immobilie sind es die Rechte am Haus oder der Wohnung. Darin enthalten sind die Rechte auf Nutzung, auf Verfügung und auf Fruchtziehung. Fruchtziehung meint in diesem Falle die Gewinne, die durch eine Miete oder Pacht eingenommen werden können.

Was ist ein Wohnrecht und wo ist der Unterschied zum Nießbrauchrecht?

Ein Wohnrecht wird ebenso wie ein Nießbrauchrecht im Grundbuch festgehalten. Es kann befristet oder lebenslang an eine Person übertragen werden und erlischt nicht, wenn das Haus verkauft wird. In den meisten Fällen handelt es sich um familiäre Wohnrechte, in denen etwa die Eltern das Haus bereits an Ihre Kinder verschenkt haben, sich jedoch ein Wohnrecht einräumen. Ein Nießbrauchrecht verleiht der Person zusätzliche Rechte, die Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen.

Wie lange gilt das Nießbrauchrecht und wie kann mir gekündigt werden?

Ein Nießbrauchrecht gilt ein Leben lang. Es kann Ihnen nur durch eine Vertragsverletzung (etwa im Falle mehrerer ausbleibenden Zahlungen des Nutzungsentgelts oder dem Ausbleiben wichtiger Versicherungen der Immobilie) gekündigt werden. In einer derartigen Situation sind wir bemüht, eine gemeinsame Lösung zu finden, mit der Sie weiterhin in der Immobilie bleiben können. Bitte kontaktieren Sie uns daher frühzeitig, falls sich eine ausbleibende Zahlung abzeichnen sollte.

Was ist das Nutzungsentgelt bei einem Teilverkauf der Immobilie?

Aufgrund dessen, dass Sie bei einem Teilverkauf Ihrer Immobilie einen Anteil verkaufen, den Sie jedoch weiterhin selbst nutzen, erheben wir ein Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt beläuft sich jährlich auf 4,9 % des verkauften Immobilienanteils. Nach einem Jahr passen wir das Nutzungsentgelt entsprechend dem Preisindex neu an.

Wer trägt die Instandhaltungskosten bei einem Teilverkauf der Immobilie?

Die Instandhaltungskosten nach einem Teilverkauf einer Immobilie liegen weiterhin beim Eigentümer. In den meisten Fällen bleiben die Eigentümer in der Immobilie wohnen und sind somit auch für den Zustand der Immobilie verantwortlich.

Was passiert, wenn ich meine Immobilie nach einiger Zeit komplett verkaufen möchte?

Im Falle eines gewünschten Verkaufs Ihrer Immobilie übernehmen wir die komplette Verkaufsabwicklung. Mit unserer jahrelangen Expertise im Immobiliengeschäft sind wir geschult darin, einen guten Preis für Ihr Eigentum zu erzielen. Nach einem Verkauf erhalten Sie den kompletten Erlös abzüglich des Durchführungsentgelts und der externen Kosten für den Teilverkauf. Neben dem Durchführungsentgelt für unsere Verkaufsaktivitäten machen wir an dieser Stelle auch unsere externen Kosten des Teilverkaufs Ihrer Immobilie geltend. Diese wurden anfangs von uns übernommen und werden Ihnen vollständig nachgewiesen.

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