Was ist ein Teilverkauf einer Immobilie?
Ein Teilverkauf Ihrer Immobilie ist eine Möglichkeit, Anteile Ihrer Immobilie zu veräußern und weiterhin Besitzer zu bleiben. Durch ein zusätzliches Wohn- oder Nießbrauchrecht können Sie weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen und profitieren von der Auszahlungssumme für Ihre Anteile.
Wie funktioniert der Teilverkauf vom Haus?
Ein Teilverkauf wird vertraglich festgelegt. Die Höhe der Auszahlung setzt sich aus der Menge der verkauften Anteile und dem aktuellen Marktwert der Immobilie zusammen. Da die Immobilie nun über einen Miteigentümer verfügt, fällt ein monatliches Nutzungsentgelt sowie im Falle eines kompletten Verkaufs ein Durchführungsentgelt für Sie an. Ein zusätzliches Wohn- oder Nießbrauchrecht wird im Grundbuch eingetragen. Mit unserem Auszahlungsrechner können Sie sich die Höhe der Auszahlungssumme vorab berechnen lassen.
Bleibe ich bei einem Teilverkauf noch Eigentümer der Immobilie?
Sie verkaufen bei einem Wohnungs- oder Haus-Teilverkauf lediglich Anteile Ihrer Immobilie. Sie bleiben weiterhin Eigentümer und verfügen über die üblichen Rechte eines Eigentümers, bis Sie sich dazu entschließen, die Immobilie komplett zu verkaufen.
Was ist ein Nießbrauchrecht an einer Immobilie?
Neben der Form des Eigentums und des Besitzes gibt es auch eine weitere Möglichkeit, um auf Immobilien zurückzugreifen: den Nießbrauch. Der Nießbrauch wird vertraglich festgehalten und im Grundbuch eingetragen. Er räumt dem Nutznießer grundlegende Rechte am Gegenstand ein. Im Falle eines Teilverkaufs einer Immobilie sind es die Rechte am Haus oder der Wohnung. Darin enthalten sind die Rechte auf Nutzung, auf Verfügung und auf Fruchtziehung. Fruchtziehung meint in diesem Falle die Gewinne, die durch eine Miete oder Pacht eingenommen werden können.
Was ist ein Wohnrecht und wo ist der Unterschied zum Nießbrauchrecht?
Ein Wohnrecht wird ebenso wie ein Nießbrauchrecht im Grundbuch festgehalten. Es kann befristet oder lebenslang an eine Person übertragen werden und erlischt nicht, wenn das Haus verkauft wird. In den meisten Fällen handelt es sich um familiäre Wohnrechte, in denen etwa die Eltern das Haus bereits an Ihre Kinder verschenkt haben, sich jedoch ein Wohnrecht einräumen. Ein Nießbrauchrecht verleiht der Person zusätzliche Rechte, die Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen.
Wie lange gilt das Nießbrauchrecht und wie kann mir gekündigt werden?
Ein Nießbrauchrecht gilt ein Leben lang. Es kann Ihnen nur durch eine Vertragsverletzung (etwa im Falle mehrerer ausbleibenden Zahlungen des Nutzungsentgelts oder dem Ausbleiben wichtiger Versicherungen der Immobilie) gekündigt werden. In einer derartigen Situation sind wir bemüht, eine gemeinsame Lösung zu finden, mit der Sie weiterhin in der Immobilie bleiben können. Bitte kontaktieren Sie uns daher frühzeitig, falls sich eine ausbleibende Zahlung abzeichnen sollte.
Was ist das Nutzungsentgelt bei einem Teilverkauf der Immobilie?
Aufgrund dessen, dass Sie bei einem Teilverkauf Ihrer Immobilie einen Anteil verkaufen, den Sie jedoch weiterhin selbst nutzen, erheben wir ein Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt beläuft sich jährlich auf 4,9 % des verkauften Immobilienanteils. Nach einem Jahr passen wir das Nutzungsentgelt entsprechend dem Preisindex neu an.
Wer trägt die Instandhaltungskosten bei einem Teilverkauf der Immobilie?
Die Instandhaltungskosten nach einem Teilverkauf einer Immobilie liegen weiterhin beim Eigentümer. In den meisten Fällen bleiben die Eigentümer in der Immobilie wohnen und sind somit auch für den Zustand der Immobilie verantwortlich.
Was passiert, wenn ich meine Immobilie nach einiger Zeit komplett verkaufen möchte?
Im Falle eines gewünschten Verkaufs Ihrer Immobilie übernehmen wir die komplette Verkaufsabwicklung. Mit unserer jahrelangen Expertise im Immobiliengeschäft sind wir geschult darin, einen guten Preis für Ihr Eigentum zu erzielen. Nach einem Verkauf erhalten Sie den kompletten Erlös abzüglich des Durchführungsentgelts und der externen Kosten für den Teilverkauf. Neben dem Durchführungsentgelt für unsere Verkaufsaktivitäten machen wir an dieser Stelle auch unsere externen Kosten des Teilverkaufs Ihrer Immobilie geltend. Diese wurden anfangs von uns übernommen und werden Ihnen vollständig nachgewiesen.
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