Eine Wohnungssuche lässt sich in wichtige Schritte unterteilen. Wer das erste Mal eine Wohnung zur Miete sucht, kann sich an diesen Schritten orientieren. Wir haben zudem ein paar wertvolle Tipps zusammengetragen, damit Sie garantiert ein schönes Zuhause finden.
Schritt 1 – Bedarfsanalyse der Mietwohnung
Zu Beginn Ihrer Wohnungssuche sollten Sie wissen, wonach Sie suchen. Schauen Sie dafür auf Ihre privaten Bedürfnisse: Singles haben ganz andere Vorstellungen von einer Mietwohnung als Familien. Während Singles und Paare oftmals weniger Platz benötigen und große Zimmer bevorzugen, greifen Familien gerne zu Wohnungen mit vielen Zimmern. Auch in der Wohnlage bestehen oftmals andere Ansprüche. Familien neigen dazu, in ruhige Ecken einer Stadt zu ziehen, während Singles gerne mitten im Geschehen leben. Mit einer Bedarfsanalyse können Sie bereits erste Entscheidungen über Größe, Wohnlage und die Wahl des Stadtteils treffen.
Jubilio-Tipp
Eine zusätzliche Analyse Ihrer Finanzen hilft Ihnen herauszufiltern, wie realistisch Ihre Vorstellungen von der ersehnten Mietwohnung sind. Ein Loft in Traumlage muss erst einmal finanziert werden können. Dazu können Sie Ihre monatlichen Ausgaben notieren und vom Gehalt abziehen. Der Restbetrag zeigt Ihnen bereits auf, wie viel Sie für die Wohnung erübrigen können.
Schritt 2 – die Wohnungssuche
Die Ergebnisse aus Ihrer Bedarfsanalyse fließen unmittelbar in die Suchmaske ein. Auf unserem Jubilio Immobilienportal können Sie die Mietwohnungen nach Standort, Größe, Preis und auch Ausstattungen filtern. Möchten Sie ausschließlich eine Wohnung mieten, die einen Balkon besitzt? Oder geht es Ihnen womöglich darum, dass die Mietwohnung im Erdgeschoss liegt und einen Garten besitzt? Dann können Sie diese Wünsche ganz einfach filtern.
Probleme bei der Wohnungssuche in großen Städten: Konkurrenz und hohe Preise
Wer bereits einmal eine Wohnung gemietet hat, kennt die hohe Nachfrage auf dem Immobilienmarkt in Großstädten. Während sich die Menschen auf dem Land oftmals frei zwischen vielen Mietwohnungen entscheiden können, herrscht in der Stadt viel Konkurrenz. Massenbesichtigungen und hohe Preise sind oftmals an der Tagesordnung. Auf unserem Jubilio Immobilienportal haben Sie ebenso die Möglichkeit, Vermieter direkt anzusprechen. Dadurch können Sie einen guten ersten Eindruck machen und sich von der Konkurrenz abheben.
So Schreiben Sie Vermieter am besten an
Für Vermieter ist Zuverlässigkeit ein wichtiger Faktor. Beim ersten Kontakt sollte daher ein respektvoller und freundlicher Ton angeschlagen werden. Indem Sie sämtliche Kontaktmöglichkeiten hinterlassen, steigern Sie Ihre Chance auf eine Rückmeldung und wirken ernsthaft interessiert. Zeitgleich empfiehlt es sich, regelmäßig das E-Mailfach und den Anrufbeantworter zu überprüfen, damit Sie schnell auf eine Nachricht reagieren können.
Schritt 3 – hilfreiche Tipps zur Wohnungsbesichtigung
Begutachten Sie den Gesamtzustand des Hauses
Blättert der Putz im Flur bereits ab oder kommt Ihnen ein frischer Duft im Treppenhaus entgegen? Wer eine Wohnung mieten möchte, sieht sich am besten den Gesamtzustand des Hauses an. Daran erkennen Sie, ob das Gebäude ausreichend gepflegt wird und können so mit einem besseren Gefühl einziehen.
Bevor Sie eine Wohnung mieten, erkunden Sie die Umgebung
Nachdem Sie die zahlreichen Wohnungsanzeigen gesichtet und es erfolgreich zu einer Besichtigung geschafft haben, gilt es die Umgebung zu erkunden. Lärm ist ein wichtiger Faktor. In der Stadt kann er besonders anstrengend sein, weshalb es sich lohnt, nach großen Straßen, Baustellen, Diskotheken oder ähnlichen Lärmbelästigungen Ausschau zu halten. Viele tendieren daher zu einer Mietwohnung in einer ruhigen Seitenstraße. Sie können ebenfalls auf Geruchsbelästigungen achten. Ein Apartment in der Nähe einer Kläranlage kann sich schnell zum Albtraum entwickeln. Auch die Infrastruktur sollte keinesfalls unterschätzt werden: Wie ist die Wohnung an das Verkehrsnetz angebunden? Gibt es gute Parkplätze? Liegen Schulen und Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe? Alle diese Fragen können in Abhängigkeit von Ihren privaten Bedürfnissen wichtig sein.
Jubilio-Tipp
Machen Sie vor oder nach der Besichtigung einen kleinen Spaziergang in der Nachbarschaft. So bekommen Sie ein besseres Gefühl für die Wohnlage.
Schauen Sie sich die Immobilie bei Tageslicht an
Verständlicherweise haben viele Interessenten aufgrund der Arbeit erst am frühen Abend Zeit für eine Wohnungsbesichtigung. Das kann jedoch beträchtliche Folgen haben. Die Lichtverhältnisse einer Mietwohnung unterscheiden sich je nach Tageszeit enorm. Wer eine Wohnung mieten will, die besonders viel Tageslicht birgt, muss tagsüber zur Besichtigung kommen. Für eine interessante Wohnung lohnt es sich deshalb, die Mittagspause einmal zu verpassen.
Stellen Sie die richtigen Fragen bei der Wohnungssuche
Haben Sie ein gutes Gefühl während der Wohnungsbesichtigung? Dann können Sie dieses intensivieren, indem Sie wichtige Fragen stellen.
- Wie ist die Energieeffizienz der Immobilie?
- Sind Renovierungen oder Sanierungen geplant oder notwendig?
- Gibt es einen Keller?
- Gibt es einen Anwohnerparkplatz?
- Wie alt sind Fenster und Heizkörper?
Beachten Sie das Stockwerk
Für einige ist das Erdgeschoss ein Tabu. Das liegt an der Sorge vor einem Einbruch. Für andere ist eine Erdgeschosswohnung zu mieten aufgrund der Barrierefreiheit eine tolle Idee. Womöglich gibt es auch noch einen schönen Garten. Andersherum hat ein hohes Stockwerk Vor- und Nachteile. Im Sommer wird es schnell zu warm, aber dafür verfügt es über eine bessere Aussicht und mehr Licht in den Räumen.
Schritt 4 – rechtliche Themen rund und die Vertragsabwicklung
Generell empfiehlt es sich, eine Person mit Expertise auf den Mietvertrag schauen zu lassen. Weil jedoch nicht alle Mieter einen Juristen im Freundes- oder Familienkreis haben, haben wir Ihnen einige Punkte zusammengetragen, die besonders wichtig werden können:
Welche Bestandteile gehören in einen seriösen Mietvertrag?
Wer eine Wohnung mietet, bekommt den Mietvertrag seitens des Vermieters vorgelegt. Darin müssen Name und Anschrift aller Vertragsparteien (Vermieter und sämtlicher Mieter), eine ausführliche Beschreibung der Mieträume in Quadratmetern und der Anzahl der Räume sowie Keller, Dachboden oder auch mitvermietete Möbel, Autostellplätze und Garagen aufgeführt werden. Auch die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel gehören in einen Mietvertrag. Zusätzlich dürfen die vereinbarte Miethöhe in Nettokaltmiete und Betriebskosten, die Kaution, Mietbeginn und bei einem befristeten Mietverhältnis auch das Mietende nicht fehlen. Etwaige Sonderregelungen über Haustiere oder Untervermietungen werden ebenfalls niedergeschrieben.
Mieterhöhungen
Im Mietvertrag werden des Öfteren zukünftige Erhöhungen der Miete festgehalten. Eine Staffelmiete ist etwa eine vorab angekündigte Erhöhung in regelmäßigen Abständen. Diese wird vertraglich festgehalten. Gesetzlich dürfen Vermieter die Miete nur einmal im Jahr erhöhen und über einen Zeitraum von drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent.
Kaution
Insgesamt darf die Kaution maximal drei Monatskaltmieten betragen. Nach Ende des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, diese innerhalb von spätestens sechs Monaten zurückzuzahlen. Wer eine Wohnung mietet, erhält die Kaution in der Regel problemlos zurück. In Sonderfällen von Mietschulden oder Sachschäden darf die Kaution jedoch anteilig einbehalten werden.
Kündigungsfristen und Gründe
Die gesetzliche Kündigungsfrist einer Mietwohnung beträgt für Sie als Mieter drei Monate, soweit keine anderen Vereinbarungen im Mietvertrag festgehalten wurden. Dafür müssen Sie keine Begründung liefern. Fristlos können Sie als Mieter kündigen, wenn Ihre Gesundheit durch die Mietwohnung gefährdet wird.
Aufseiten des Vermieters ist es anders: Er darf Ihnen nur mit schwerem Vertragsbruch oder einem nachweisbaren Eigenbedarf kündigen. Dafür liegen die Fristen von drei Monaten innerhalb der ersten fünf Jahre, sechs Monaten nach fünf Jahren und neun Monaten nach acht Jahren Mietverhältnis vor. Ein schwerer Vertragsbruch liegt etwa vor, wenn der Mieter den Hausfrieden regelmäßig stört, regelmäßig die Miete zu spät zahlt oder eine nicht wahrheitsgemäße Selbstauskunft vorgelegt hat. Für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter müsste eine vertragsbrechende Nutzung der Wohnräume vorliegen oder ein bedeutsamer Zahlungsverzug.
Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen in der Mietwohnung
Unter sogenannten Schönheitsreparaturen fällt etwa das Streichen der Wände in angemessenen Zeiträumen, wenn es zur entsprechenden Abnutzung kommt. Dazu bedarf es einer gültigen Schönheitsreparaturklausel. Wer eine Wohnung mietet und einen Vertrag mit solchen Klauseln unterschreibt, sollte sich informieren, ob diese auch wirklich gültig sind. Oftmals wird etwa eine Verpflichtung zur Kostentragung beim Auszug verlangt, was selten rechtens ist. Zu Kleinreparaturen sind Sie als Mieter nur verpflichtet, wenn sie nicht mehr als 100 Euro kosten. Sobald sie mehr kosten, trägt der Vermieter die Kosten. Insgesamt dürfen die Kosten für Reparaturen, die beim Mieter liegen, jedoch nicht mehr als acht Prozent der Jahresmiete sein.
Nun kennen Sie die nötigen Schritte von der Wohnungssuche bis zum Mietvertrag. Wunderschöne Wohnungen zur Miete finden Sie online in unserem Jubilio Immobilienportal.
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